Wenn der Bauherr selber bastelt … Arbeitsschutz geht vor!
Für den Arbeitsschutz in einem Betrieb sorgt die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSCHG). Beim privaten Handwerkeln bleibt es einem selbst überlassen, inwieweit man sich an diese klaren Regeln halten mag. Zu empfehlen ist es auf jeden Fall, damit sie sich nicht auf der heimischen Baustelle oder im Bastelkeller gefährden.
An diese Hilfsmittel sollte beim privaten Arbeitsschutz gedacht werden:
- Gehörschutz
- Handschuhe
- Staubschutzmaske
- Sicherheitsschuhe
- Schutzhelm
- Schutzkleidung und -brille
- Geländeabsicherung durch Warnschilder
- Arbeitsschutz in der Privatwerkstatt
In der Privatwerkstatt oder auf der Baustelle des Eigenheims müssen sie selbst eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Dazu gehört unter anderem, dass sie Sicherheitsrichtlinien für ein verwendetes Werkzeug umsetzen. Auch eine Schutzausrüstung ist wichtig. Darüber hinaus ist aktiven Heimwerkern zu einer Unfallversicherung zu raten, welche die Heimwerkertätigkeit abdeckt. Dabei sind wiederum die Versicherungsbedingungen zu beachten. Wer nämlich einen Winkelschleifer ohne Schutzbrille einsetzt, handelt „grob fahrlässig“ und könnte dann den Versicherungsschutz verlieren. Vorhandene Arbeitsschutzmittel müssen auch verwendet werden. Die größte Gefahr für den heimischen, privaten Arbeitsschutz ist Fahrlässigkeit. Doch ohne Schutzbrille kann schon ein einziger vom Winkelschleifer weggeschleuderter Span das Augenlicht gefährden. Ein Schnitt mit der Kettensäge ohne Arretierung des Werkstücks kann mehrere Finger oder die ganze Hand unwiderruflich abtrennen.
Arbeitsschutzbekleidung: sinnvoll und praktisch
Viele Heimwerker arbeiten gern in der Jeans, die belastbar ist. Allerdings bietet der enge Schnitt kaum Stauraum für Werkzeuge. Heimwerker tendieren dann dazu, einen Schraubenschlüssel in die Hosentasche zu stecken, weil die aufgesetzte Seitentasche fehlt. Das kann bei einem Abrutschen von der Leiter zu einer höchst gefährlichen Verletzung im Unterleib führen. Daher haben die Arbeitsschutzhosen mit ihren vielen Taschen durchaus ihren Sinn. Jogging-Hosen sind überhaupt nicht zu empfehlen, weil sie gegen mechanische Belastungen keinen Schutz bieten und mit der weiten Schnittform von einem rotierenden Werkzeug erfasst werden können. Kluge Heimwerker tragen daher den einen Arbeitsanzug (den sogenannten “Blaumann”), mit dem sie für alle Eventualitäten gerüstet sind. Er verfügt über stabile Nähte, sinnvoll angebrachte Außentaschen und extrem festen Stoff. Hinzu kommen die Arbeitsschutzschuhe. Bei diesen spielt die Schutzklasse eine Rolle. Sie reicht von S1P bis S5 und bietet damit Zehenschutzkappen, Kraftstoffbeständigkeit, einen geschlossenen Fersenbereich, je nach Klasse eine bedingte Wasserdichtigkeit sowie Durchtritt- und Rutschsicherheit. Bei Feuerwehrsicherheitsschuhen müssen zusätzliche Normen wie die EN 15090:2012 beachtet werden.
Die persönliche Schutzausrüstung
Hierzu zählt der Arbeitsschutzhelm, die Schutzbrille, den Ohrschützer und die Atemschutzmaske. Nicht alle diese Utensilien sind bei jeder Heimwerkertätigkeit erforderlich, doch wo sie nötig sind, sollten sie strikt verwendet werden. Das betrifft beispielsweise die Schutzbrille. Viele Brillenträger sind der Auffassung, dass die private Alltagsbrille auch für den Arbeitsschutz genügt, doch dem ist nicht so. Sie kann die Augen nicht effektiv gegen Späne oder Funkenflug schützen, weil sie seitlich offen ist. Dadurch ergibt sich sogar eine zusätzliche Gefahr: Hinter den Brillengläsern entsteht ein kleiner Windwirbel, durch den Späne hinter die Brillengläser gezogen werden. Der Seitenschutz der Arbeitsschutzbrille ist daher unverzichtbar. Brillenträger benötigen eine Überbrille als Arbeitsschutzbrille, die sich über die normale Korrekturbrille setzen lässt.
Der Gehörschutz
Praktisch alle elektrischen Werkzeuge sind laut, der Lärm kann ernste gesundheitliche Schäden verursachen. Werte ab 100 dB sind bedenklich bis gefährlich, wenn wir ihnen länger ausgesetzt sind. Hier einige Zahlen zur Geräuschbelastung:
- Unterhaltung vor dem Fernseher: 60 – 65 dB
- stark befahrene Straße: 70 – 80 dB
- vorbeifahrender Lastwagen: 90 dB
- Autohupe neben uns: 100 dB
- abhebendes Flugzeug in der Nähe: 120 – 130 dB
- Stichsäge: 85 dB
- Schlagbohrmaschine, Winkelschleifer: 90 dB
- Oberfräse, Elektrohobel: 100 dB
- Tischkreissäge: ab 110 dB
Wer länger mit den lauten Werkzeugen ohne Gehörschutz arbeitet, erleidet unweigerlich Gehörschäden und möglicherweise auch eine Herz-Kreislauf-Erkrankung. Davon sind übrigens auch Musiker in Rockbands betroffen. Diese weigern sich besonders gern, Gehörschutz zu tragen, es ist ihnen aber zu empfehlen.
Fazit: immer an Arbeitsschutz denken
Auch in der heimischen Werkstatt gehört Arbeitsschutz zur Pflicht und nicht zur Kür. Sie sind es ihrer Gesundheit schuldig.
© schulzfoto- © Pixelot – © Robert Kneschke – fotolia.com
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