Hilfe im Haushalt? Alles was man wissen muss
Haushaltshilfen müssen in Deutschland durch ihren jeweiligen Arbeitgeber offiziell angemeldet werden. Davon sind sowohl Gewerbetreibende als auch Privatpersonen betroffen. Glücklicherweise ist der bürokratische Aufwand, der damit einher geht, nicht allzu hoch. Darüber hinaus wird Schwarzarbeit durch die offizielle Anmeldung einer Haushalthilfe verhindert und die Putzhilfe ist im Falle eines Unfalls abgesichert.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie eine Putzhilfe angemeldet werden kann. Entscheidend dafür ist beispielsweise der Arbeitsumfang. Der folgende Beitrag zeigt, was zu beachten ist, wenn die Dienste einer Haushaltshilfe oder einem professionellen Reinigungsservice, wie der Frankfurter Gebäudereinigung, in Anspruch genommen werden.
Minijob auf 450 Euro Basis
Für Privathaushalte gibt es die Möglichkeit, die Haushaltshilfe über die Minijob-Zentrale offiziell anzumelden – zumindest, wenn diese pro Monat nicht mehr als 450 Euro verdient. In der Regel ist dies aber gegeben, wenn die haushaltsnahen Dienstleistungen von der Reinigungskraft nur wenige Stunden im Monat übernommen werden.
Das Haushaltscheck-Verfahren macht es möglich, den Minijob einfach und unkompliziert anzumelden. Der Arbeitgeber zahlt dann an die Minijob-Zentrale geringere Beträge, beispielsweise für die Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung.
70-Tage-Regelung: Kurzfristige Beschäftigung
Wird die Hilfe im Haushalt nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt, kann die Haushaltshilfe in Form einer kurzfristigen Beschäftigung eingestellt werden. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn die Hilfe in den letzten Zügen einer Schwangerschaft, bei außergewöhnlichen beruflichen Belastungen oder einer vorübergehenden Erkrankung benötigt wird.
Allerdings kann diese Lösung nur umgesetzt werden, wenn zu Beginn der Beschäftigung bereits festgelegt wird, dass im Jahr nicht mehr als 70 Arbeitstage anfallen. In dieser Zeit ist es für die Reinigungskraft allerdings möglich, mehr als 450 Euro pro Monat zu verdienen. Diese kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse können ebenfalls über die Minijob-Zentral offiziell angemeldet werden. Abgaben für die Sozialversicherung werden dann nicht fällig, sondern lediglich die Umlagen U1, U2 und U3.
Haushaltshilfe als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
Wird die Haushaltshilfe mehr als 450 Euro im Monat verdienen, ist eine Anmeldung über die Minijob-Zentrale nicht mehr möglich. Verdient die Putzkraft regelmäßig und über Dauer mehr, muss die Anmeldung in Form einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erfolgen.
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