Glasbruch am Fenster: Was ist zu tun?

Glasbruch am Fenster: Was ist zu tun?

Kommt es im Haus oder in der Wohnung zu einem Glasbruch am Fenster, stellt dies für die Betroffenen immer eine überaus ärgerliche Situation dar. Schließlich geht mit einem solchen Bruch nicht nur ein hohes Verletzungsrisiko einher, sondern auch die Energieeffizienz und der Einbruchsschutz werden durch dieses maßgeblich beeinträchtigt.

Im Falle eines vorliegenden Glasbruchs kommt es aus diesem Grund stets auf ein umgehendes Handeln an. Es muss zum einen herausgefunden werden, welche Ursache dem entstandenen Schaden zugrunde liegt und zum anderen ein adäquater Ersatz für die defekte Scheibe geschaffen werden. Der richtige Ansprechpartner in dieser Situation stellt ein kompetenter Glas-Dienstleister, wie etwa glasengel.de, dar.

Im Bereich des Glasbruchs spielt es ebenfalls eine wichtige Rolle, ob dieser durch ein unglückliches Versehen, einen Einbruch oder einen Hitzestau entstanden ist. Die Haftung für den Schaden liegt nämlich abhängig von der jeweiligen Ursache bei anderen Personen, außerdem sind stets andere Versicherungsarten zuständig.

Der folgende Artikel erklärt, welche Dinge wichtig und zu bedenken sind, wenn es an einem Fenster zu einem Glasschaden kommt.

Glasbruch am Fenster einer Mietwohnung

Jedes Jahr nehmen in Deutschland zahlreiche Fensterscheiben Schaden. Die Ursachen für den Glasbruch bestehen dabei besonders häufig in starken Temperaturschwankungen, roher Gewalt, Missgeschicken oder spielenden Kinder.

Sollte das Fenster in einer Mietwohnung kaputtgehen, sollten Mieter im ersten Schritt Kontakt zu ihrem Vermieter aufnehmen, um diesen über den entstandenen Schaden in Kenntnis zu setzen. Durch das Mietrecht ist nämlich vorgeschrieben, dass die Zuständigkeit für die Reparatur eines kaputten Fensters bei dem Vermieter liegt. Laut den Regelungen muss der Mieter demnach abwarten, bis das gesamte Bauelement oder die betroffenen Teile des Fensters durch den Vermieter repariert oder ausgetauscht wurden.

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Falls dieser allerdings verhindert ist, besteht ebenfalls die Möglichkeit, lediglich seine Zustimmung einzuholen, um dann einen Fensterbauer oder einen Glaser mit der Reparatur des Glases zu beauftragen. Falls äußere Einwirkungen oder Verschleiß den Grund für den Glasbruch darstellen, müssen die Kosten durch den Vermieter übernommen werden. Ist jedoch der Mieter durch sein eigenes Handeln für den Fensterschaden verantwortlich, muss dieser für den entstandenen Schaden selbst aufkommen.

Die ersten Schritte nach einem Glasbruch am Fenster

Nachdem der Glasbruch bemerkt wurde, muss das Fenster im ersten Schritt ausreichend abgedeckt werden. Genutzt werden sollte dafür eine möglichst dicke Plastikfolie, beispielsweise in Form eines Müllsacks. Danach ist das defekte Glas herauszunehmen und durch eine Spanplatte zu ersetzen.

Nach dem Anlegen von entsprechender Schutzkleidung, werden sämtliche Glassplitter mit dem Staubsauger oder einem Handfeger aufgenommen. Es muss sichergestellt werden, dass sich weder im Teppich noch im Boden übersehene Glassplitter festtreten.

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Die Kostenübernahme bei Glasbruch am Fenster

Den Glasbruch einer Fensterscheibe können sowohl Eigentümer als auch Mieter und Vermieter versichern. Im Vorfeld kommt es dabei jedoch in hohem Maße darauf an, sich über die individuellen Versicherungsbedingungen sorgfältig zu informieren und die unterschiedlichen Tarife miteinander zu vergleichen.

Sollte die Scheibe beispielsweise durch den fehlgeleiteten Fußball eines Nachbarkindes zu Bruch gehen, handelt es sich um eine Fremdeinwirkung, sodass der Schaden durch die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers übernommen wird.

Daneben besteht jedoch, abhängig von der Schadensursache, auch die Möglichkeit, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters oder die eigene Hausratversicherung die Erstattung des Schadens übernimmt. Allerdings ist es in vielen Fällen nötig, die Hausratversicherung dafür mit einer zusätzlichen Glasbruchversicherung zu ergänzen.

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