Haus geerbt? – Die Erbschaft ohne Probleme meistern!

Haus geerbt? – Die Erbschaft ohne Probleme meistern!

Für viele Menschen erscheint der Vermögenszugewinn in Form eines Erbes anfänglich oft wie ein glücklicher Wink des Schicksals. Oft beherrschen Vorstellungen von Wohlstand und neuen Besitztümern das eigene Handeln und gerne wird dabei ausgeblendet, dass dieses Hochgefühl auch eine Kehrseite haben kann. In rund der Hälfte der Erbfälle in Deutschland beinhaltet der Nachlass auch Immobilien- und Grundstückswerte. Damit das Traumhaus nicht zur finanziellen Falle wird, erhalten Sie in diesem Ratgeber wertvolle Tipps zum problemfreien Umgang im Erbfall:

Das Immobilienerbe – Darauf müssen Sie am Anfang achten!

Falls Sie sich in der eingangs beschriebenen Situation wiederfinden, gilt es zunächst Ihre Rechtsstellung im Erbfall zu klären. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber, ob Sie vom Erblasser als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt worden sind. Aufschluss darüber wird Ihnen je nach Lage ein Testament oder Erbvertrag liefern. Der Unterschied zwischen diesen Rechtsstellungen liegt im Detail begründet: Sollte Ihnen die Rolle als Vermächtnisnehmer zuteilwerden, so bezieht sich dieses lediglich auf einen bestimmten Vermögensgegenstand, wohingegen Sie als Erbe verpflichtet sind, die vollständige Rechtsnachfolge des Erblassers anzutreten.

Ja oder Nein? – Die Erbschaft annehmen oder ausschlagen

Als Erbe erhalten Sie das Vermögen des Erblassers in seiner Vollständigkeit. Dies bedeutet, dass eben nicht nur die Immobilie und alle weiteren Vermögensgegenstände in Ihren Besitz übergehen, sondern auch sämtliche Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten, die mit der Erbschaft in Verbindung stehen. Es ist daher für Sie unentbehrlich sich einen genauen Überblick über die finanzielle Situation des Erblassers zu verschaffen und mit Ihren persönlichen Verhältnissen abzugleichen. Sollten Sie sich dazu entschließen das Erbe auszuschlagen, haben Sie sechs Wochen Zeit Ihren Willen darüber gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären (§1944 Abs. 1 BGB). Im Falle eines fruchtlosen Verstreichens der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.

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Der Erbschein – Ihr Ausweis als Erbe

Um sich als rechtmäßigen Erben ausweisen zu können, müssen Sie einen Erbschein beim Amtsgericht beantragen, welches die Zuständigkeit im Bezirk des Wohnsitzes des Erblassers ausübt. Dieser berechtigt Sie zum freien Verfügen über die geerbte Immobilie und zur Einsichtnahme in das entsprechende Grundbuch. Bei der Ausstellung eines Erbscheins fallen Gebühren zwischen 125€ und 935€ an, welche sich in Ihrer Höhe an den Wert der Erbschaft bemessen.

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Der Grundbucheintrag – Alles muss seine Ordnung haben

Sie sind nun zwar rechtmäßiger Erbe und können dies auch mittels eines Erbscheins nachweisen, allerdings ist der Erblasser noch als Eigentümer im Grundbuch ausgewiesen. Eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch schafft hier Abhilfe und muss wie der Erbschein ebenfalls am Amtsgericht des Wohnsitzes des Verstorbenen von Ihnen vorgenommen werden. Die Grundbuchberichtigung ist in den ersten zwei Jahren nach Antritt des Erbes kostenlos, danach richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Wert der geerbten Immobilie.

Die Erbschaftssteuer

Gemäß §1 des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) unterliegt der Erwerb von Vermögensgegenständen von Todes wegen einer s.g. Erbschaftssteuer. Bevor Sie diese allerdings an das Finanzamt entrichten müssen, können Sie von einem Freibetrag profitieren, welcher je nach Verhältnis bzw. Verwandtschaftsgrad zum Erblasser zwischen 20.000€ und 500.000€ liegt. Der Steuersatz für darüber hinaus gehende Vermögenswerte beträgt dann 7 – 50%. Für viele Erbfälle kann eine Schenkung eine Alternative zur Erbschaftssteuer darstellen, da hier die Freibeträge alle zehn Jahre angerechnet und somit oftmals Steuern gespart werden können.

Hausbesitzer – und nun?

Nachdem Sie alle bürokratischen Hürden erfolgreich gemeistert haben, steht zuletzt noch die Frage im Raum, welcher Nutzung Sie Ihrer neuen Immobilie zuführen möchten. Die Antwort unterliegt dabei Ihrer persönlichen Situation und bietet je nach Lösung unterschiedliche Vor- und Nachteile:

Verkauf

Im Falle eines Verkaufs der Immobilie können Sie sofort über den Verkaufserlös verfügen und müssen keine langen Wartezeiten oder evtl. anfallenden Wertverluste des Gebäudes auf sich nehmen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie erst einen geeigneten Käufer finden müssen ( mit Hilfe eine Immobilienmarklers ist die auf jeden Fall eine unkomplizierte Vorgehensweise) und ggf. weitere Kosten beim Verkauf anfallen können.

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Vermieten

Die Vermietung eines Objekts wird Ihnen ein regelmäßiges, zusätzliches Einkommen über einen längeren Zeitraum hinweg ermöglichen, wobei eine Selbstnutzung später nicht ausgeschlossen ist. Dazu sollten Sie allerdings bereits über Erfahrung in der Vermietung von Gebäuden oder Wohneinheiten verfügen, da dies einen erhöhten zeitlichen Aufwand und zusätzliche Instandhaltungskosten beinhaltet.

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Selbstnutzung

Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit die geerbte Immobilie selbst zu nutzen. Der Vorteil besteht darin, dass Sie über Ihr neues Eigenheim frei verfügen können und je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser die Möglichkeit besteht, von der Erbschaftssteuer befreit zu werden. In diesem Fall müssen Sie das Wohneigentum allerdings mindestens 10 Jahre lang bewohnen, in welchen auch hier auf Sie wieder je nach Gebäudezustand Instandhaltungskosten zukommen können.

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