Denkmalschutz bei Immobilien – das ist zu beachten
Mit einer Denkmalschutz-Immobilie können Käufer von historischen Gebäuden als große Chance sehen, aber dennoch gibt es hier einiges zu beachten. Aber in einer alterswürdigen Immobilie zu wohnen hat auf jeden Fall seinen Reiz. Selbst als Kapitalanlage kann ein denkmalgeschütztes Haus ein Vorteil sein. Allerdings können kostenspielige Instandhaltungen auf den Käufer eines solchen Objekts anstehen. Zudem unterscheiden sich Denkmalschutz-Immobilien hinsichtlich der Sanierung, bei der Erhaltung und Finanzierung deutlich von einem Neubau.
Haben Sie ein Auge auf ein denkmalgeschütztes Objekt geworfen, sollten Sie unbedingt mit der örtlichen Denkmalschutz-Behörde in Kontakt treten. Denn möglicherweise besteht am Erhalt der ausgesuchten Immobilie ein öffentliches Interesse und muss bestimmte Kriterien erfüllen und dafür gibt es eine sogenannte Denkmal-Liste des jeweiligen Bundeslandes. Somit müssen viele Sanierungsarbeiten von Beginn an genehmigt werden und dies gilt auch schon alleine für neue Anstriche.
Und hier die Maßnahmen die denkmalgeschützte Immobilien an Genehmigungen benötigen:
– Der Ausbau vom Dach- oder Kellergeschoss und selbst die Einrichtung von Vordächern, Überdachungen oder Terrassen benötigen eine Genehmigung.
– Nutzungsänderungen, wie zum Beispiel wenn es ein denkmalgeschütztes Gewerbeobjekt ist, das als Wohnraum umgebaut wird.
– Die Veränderungen der tragenden Konstruktion, wie zum Beispiel Wanddurchbrüche müssen bei genehmigt werden.
– Veränderungen des Erscheinungsbilds wie der Austausch von Türen und Fenstern müssen genehmigt werden.
– Ein neuer Anstrich der Fassade oder das Umsetzen des Gebäudes an einen anderen Ort muss genehmigt werden.
– Die Modernisierung der Elektroinstallation sowie die Befestigung von Solaranlagen oder Satelliten benötigen auch eine Genehmigung.
Bei einer Denkmalschutz Immobilie sollten Sie auch immer die Kosten frühzeitig kalkulieren und sich nicht nur von dem günstigen Anschaffungspreis verlocken lassen.
Die Energieeffizienz bei denkmalgeschützte Immobilien
Bei solchen Immobilien ist energieeffizientes Sanieren ein sehr wichtiger Aspekt. Denn dies schlägt nicht nur in den Heizkosten nieder – sondern schont vor allem unsere Umwelt. Daher ist es wichtig, sich schon im Vorfeld zu erkundigen, in welchen Rahmen die Möglichkeiten bestehen bei einer eventuellen Nachdämmung oder wenn Sie ein neues Heizungssystem einbauen wollen. Denn auch diese benötigen eine Genehmigung und deshalb sollten Sie schon vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages bei einer denkmalgeschützten Immobilie dies unbedingt abklären.
Denkmalgeschützte Immobilien sind auch gute Kapitalanlagen
Denkmalgeschützte Immobilien sind auch sehr beliebte Anlageobjekte und daher sind Kapitalanlage Immobilien eine gute Investition, wenn der Kauf eines solchen Objektes gut überlegt ist. Denn Experten warnen, dass gerade in diesem Segment die Kaufpreise gemessen an den Mietverträgen oftmals erhöht sind. Und deshalb ist es ratsam, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude als Kapitalanlage kaufen möchten, von einem unabhängigen Gutachter schätzen zu lassen.
Auch die Lage eines denkmalgeschützter Immobilie ist wichtig
Lage, Lage und noch mal Lage – zugegeben ist dies nicht gerade eine neue Erkenntnis: Denn die Lage einer solchen Immobilie ist auch ein wichtiges Kaufkriterium. Und weil dies so ist – dürfen Sie dies nicht außer Acht lassen, wenn diese denkmalgeschützte Immobilie – als Kapitalanlage gekauft wird. Die Vermietung einer Denkmalimmobilie ist zwar einzigartig, exklusiv und charmant, wenn diese saniert ist – aber auch die Lage spielt hier eine wichtige Rolle, um langfristige Mieter zu finden. Daher sollte Sie als Kapitalanleger eines solchen Objektes hinsichtlich des Wohnwerts auf die Infrastruktur und Verkehrsanbindung achten.
© DOC RABE Media – Otto Durst – Omid Mahdawi – Jürgen Effner – Fotolia.com
- 1shares
- Facebook1
- Twitter0
- Pinterest0
- Xing0