Das neue EU-Label für Haushaltsgeräte

Das neue EU-Label sorgt für mehr Transparenz bei Haushaltsgeräten und gibt nicht nur Aufschluss über den durchschnittlichen Verbrauch eines Gerätes, sondern informiert darüber, wie leistungsstark das Gerät ist mit dem verbrauchten Strom oder Wasser und ob das Gerät zum Beispiel mit einem Netzschalter ausgestattet ist.

Quelle: http://eulabel.de/
Quelle: http://eulabel.de/

Das neue Label muss auf jedem Produkt so aufgeklebt sein, dass der Käufer dies sofort erkennt. Außerdem listet dieser Aufkleber alle technischen Daten im kleinsten Detail auf und dadurch wird der direkte Vergleich mit anderen Waren der gleichen Produktgruppe – für die Verbraucher viel einfacher. Das neue Label wurde extra ins Leben gerufen, um den Verkauf von energiesparenden Elektrogeräten in Gang zu zu bringen. Diese Richtlinie des EU-Labels wird von jedem Mitgliedsstaat umgesetzt und in Deutschland ist das EnVKG (Energieverbraucherkennzeichnungsgesetz) zuständig.

Die neuen Energieeffizienzklassen sorgen für einen besseren Überblick

Durch das neue EU-Label gibt es jetzt sieben Energieeffizienzklassen, die in die Kategorien „A bis G“ aufgeteilt sind. Denn so bekommt der Verbraucher einen besseren Überblick mit der konkreten Bewertungsskala. Die Geräte, die jetzt in diesem Jahr mit der Klasse „A“ ausgewiesen sind, haben einen niedrigen Strom- oder Wasserverbrauch. Hingegen die Haushaltsgeräte, die der Gruppe „G“ angehören – sind dagegen Stromfresser.

Aber heute gehören die meisten Elektrogeräte der Kategorie „A oder B“ und deshalb ist das Risiko sich einen Stromfresser in Haus zu holen überschaubar. Aber als Verbraucher sollten Sie trotz allem im Hinterkopf behalten, dass dieEU-Label einen Überblick verschaffen – wie sparsam das Gerät ist. Denn wie viel Strom oder Wasser das jeweilige Gerät verbraucht, hängt auch davon ab, wie häufig Sie dieses Gerät benutzen.

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Für einen besseren Überblick des neuen EU-Labels sorgen auch farbliche Abstimmungen der einzelnen Energieeffizienzklassen. So ist zum Beispiel, die energieeffiziente Kategorie „A“ in Grün gehalten und steht für die höchste Umweltverträglichkeit. Hingegen die Kategorie „G“ wird mit Rot gekennzeichnet und hat die schlechteste Umweltverträglichkeit.

Energieverbraucherkennzeichnung auch für den Online-Handel ist Pflicht

Auch die Online-Shops sind verpflichtet, seit Januar 2015 ihre Kunden vor dem Kauf über die Energieeffizienz von zahlreichen Elektrogeräten zu informieren. Und deshalb müssen alle Online-Shops das zugehörige EU-Energielabel in ihren Shops abbilden. Bislang war eine grafische Darstellung des EU-Energielabel in Online-Shop die Elektrogeräte anbieten nicht verpflichtend. Denn bei einem Online-Kauf im Internet mussten die Verbraucher lediglich über die Basisinfo des zugehörigen Datenblatts und des EU-Energielabel informiert werden. Aber seit dem 1. Januar 2015 nach der Verordnung der Europäischen Kommission müssen auch im Internet alle angebotenen energieverbrauchsrelevanten Produkte mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Und dazugehören:

– Kühlschränke und Wäschetrockner

– Geschirrspüler und Waschmaschinen

– Fernsehgeräte, Bürogeräte, Luftkonditionierer und Staubsauger

– Elektrische Leuchten und Lampen

Und so können die Verbraucher auch bei einem Online-Kauf von Elektrogeräten schnell mit dem EU-Energielabel die Betriebskosten verschiedener Modellen miteinander vergleichen.

Neben dem Eu-Label gibt es noch weitere freiwillige Ökolabels und dazugehört der Blaue Engel, die EU-Blume sowie auch der Energy Star und TCO. Der Energy Star finden Sie an PCs, Monitoren und Kopieren und ach das TCO-Label ist hauptsächlich im Computerbereich zu finden. Die EU-Blume ist nicht nur an Computern zu finden, sondern auch teilweise an den Lampen und Haushaltsgeräten. Und der Blaue Engel steht für besondere umweltschonende Produkte.

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