Worauf muss man bei einer Lohnabrechnung besonders achten?
Lohnabrechnungen können kompliziert sein, nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer. Wer ein eigenes Unternehmen führt, sollte sich Gedanken machen bezüglich der Gehalts- und Lohnauszahlungen und wie diese unkompliziert, sicher und schnell durchzuführen sind. Innerhalb dieser Prozesse gibt es ebenso erhebliche fehleranfällige Bereiche, welche es zu vermeiden gilt.
Weshalb ist eine Lohnabrechnung wichtig?
Die Bedeutung einer Lohnabrechnung ist nicht allen bewusst, denn für die meisten ist es lediglich von Bedeutung, dass der Lohn auch pünktlich bezahlt wird. Allerdings liefert dies einen Einblick darin, welche Abgaben vom Bruttolohn bezahlt werden. Das wäre unter anderem die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung, je nachdem könnte aber auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer hinzukommen.
Die Summe, welche nach all diesen Abzügen bleibt, wird als Nettolohn vom Arbeitgeber überwiesen. Diese Lohnabrechnung ist eine verpflichtende Maßnahme, welche laut Gewerbeordnung auch vorgeschrieben ist. Die Abrechnungen an sich können digital bereitgestellt werden oder aber auch per Post versendet werden oder persönlich übergeben werden.
Für den Mitarbeiter ist dies wichtig, da diese Abrechnungen nötig sind, um eine Wohnung zu mieten, die Steuererklärung einzureichen oder um einen Kredit aufzunehmen. Zugleich geht hieraus hervor, ob der Arbeitgeber möglicherweise den ein oder anderen Fehler innerhalb der Abrechnung verursacht hat.
Wie wird eine Lohnabrechnung erstellt?
Damit eine Lohnabrechnung erstellt werden kann, sind zuerst gewisse Informationen über den Mitarbeiter notwendig. Folgende Daten müssen in einem Fragebogen ausgefüllt werden:
- Vorname, Nachname, Adresse und Geburtsdatum
- Eintrittsdatum
- Austrittsdatum (wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt)
- Wöchentliche Arbeitsstunden
- Krankenkasse
- Sozialversicherungspflichtige Beurteilung
- Steueridentifikationsnummer und Steuerklasse
- Monatliches Bruttogehalt
- IBAN für die Lohnauszahlung
Unter welcher Steuerklasse der Mitarbeiter fällt, ist abhängig von der Situation. Ein unverheirateter Mitarbeiter würde in Klasse 1. fallen, während alleinerziehende Mitarbeiter in Steuerklasse 2. fallen. Insgesamt gibt es sechs Steuerklassen.
Gibt es einen Unterschied zur Gehaltsabrechnung?
Neben der Lohnabrechnung gibt es dagegen auch eine Gehaltsabrechnung. Die Lohnabrechnung bezieht sich einzig auf die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden, welche mit dem Stundenlohn abgerechnet werden. Die Lohnkosten können demnach variieren.
In der Gehaltsabrechnung wird ein festes Gehalt ausbezahlt, es kann nicht variieren, außer es kommt zu Überstunden. Etwaige Abzüge aufgrund von Krankheit oder Ähnliches gibt es bei einer Gehaltsauszahlung nicht.
Können Fehler in der Abrechnung passieren?
Arbeitgeber können sich in juristische Schwierigkeiten bringen, wenn eine Lohnabrechnung fehlerhaft durchgeführt wird. Ebenso kann es zeitgleich auch für den Arbeitnehmer zu Konsequenzen kommen. Fehler können auch zu jeder Zeit entdeckt werden, denn das Finanzamt erhält bei jeder Auszahlung ein Nachweisdokument.
Sollte es Fehler in der Abrechnung geben, dann sollte stets schriftlich darauf hingewiesen werden, ebenso sollte zugleich auch ein Widersprich formuliert werden. Im Fall der Fälle kann dies vor Konsequenzen schützen.
Arbeitgeber tun sich aber einen Gefallen, wenn die Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht selbst durchgeführt werden, sondern die Lohn- und Gehaltsabrechnungen auslagern für München – lohnhelden.net. So bleiben beide Parteien vor Fehlern bewahrt und der Arbeitgeber hat stets mehr Zeit für das Tagesgeschäft.
Wer sich unsicher ist, ob bisherige Abrechnungen richtig waren, kann seinen Steuerberater, die Verbraucherzentrale, das Lohnbüro oder einen Rechtsanwalt konsultieren. Hierbei kann folglich das weitere Vorgehen abgesprochen werden.