Wann dürfen Laubsauger eingesetzt werden?

Wann dürfen Laubsauger eingesetzt werden?

Wann darfst du den Laubsauger genau anwenden?

Der Herbst steht vor der Tür und die ersten Blätter fallen zu Boden. Man möchte am liebsten gleich seinen Garten mit dem Laubsauger pflegen. Doch es führt jedes Jahr immer wieder zu Konfrontationen mit seinen Nachbarn, weil der Laubsauger angeblich zu laut sei.

 

Wann genau und wie darf ich die Laubsauger in meinem Garten verwenden?

Seit den 90er Jahren haben sich die ersten Elektor bzw. Benzin Laubsauger in Deutschland sich etabliert und diese Geräte gehören mit zu dem Standardequipment eines jeden Gartenbesitzers. Auch der Grundstückseigentümer muss aufgrund der Verkehrssicherheit seinen Gehweg von herabfallenden Blättern oder anderen Pflanzenresten sauber halten, so dass jeder Bürger gefahrlos den Gehweg betreten kann. Zusätzlich muss die eigene Haustür auf dem eigenen Grundstück sauber gehalten werden. Wenn der Briefträger beispielsweise auf deinem Grundstück weg ausrutscht, kann er im schlimmsten Fall Schmerzensgeld verlangen.

Das Problem heutiger vieler Laubsauger sind nicht nur die hohen Emissionswerte, Laubsauger können auch richtig Laut sein. Du solltest wissen, dass ein Laubsauger einen Lärm von bis zu 115 Dezibel erzeugen kann. Das normalhörende menschliche Ohr kann bei einer Lärmbelästigung von 85 dB schon einen Hörschaden erleiden. Wenn du also diese lärmerzeugenden Geräte des Öfteren für den häuslichen Gebrauch verwendest, musst du als verantwortlicher Hauseigentümer auf die Gesetzeslage achten!

Für Wohngebiete gelten deshalb besondere Lärmschutzverordnung. Es ist beispielsweise Untersagt an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten Maschinen und Geräten, die eine deutliche Lärmbelästigung erzeugen, einzusetzen. An den ganz normalen Werktagen hast du jedoch die Option deinen Laubbläser zwischen der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr, sowie 15 Uhr bis 17 Uhr für den häuslichen Gebrauch zu verwenden. Es gibt jedoch auch eine Ausnahme! Wenn du ein besonders lautarmes Gerät verwendest, welches noch zusätzlich das EU Umweltzeichen CE aufweist, dann darfst du werktags durchgängig zwischen 7 Uhr bis 20 Uhr deinen Garten mit diesem Laubsauger pflegen. In einigen Kommunen gibt es noch eine zusätzliche Stadt eigene Verordnung zum Thema Maschinenlärmschutz. So darfst Du beispielsweise im Raum München den Laubbläser nur von Montag bis Samstag zwischen 15 Uhr und 17 Uhr verwenden. Andere Städte, wie Berlin oder Hamburg schränken den Einsatz von Laubbläsern zeitlich überhaupt nicht ein. Wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, würde ich dir empfehlen dich über die Gesetzeslage in deiner jeweiligen Kommune zu informieren, um etwaige Streitfälle zu vermeiden.

Siehe auch  Das Richtfest – das sollte man dazu wissen

Wenn du die Gesetzeslage nicht beachtest, kann es zu erheblichen Strafmaßnahmen kommen. Wenn jemand innerhalb eines Wohngebietes gegen diese Lärmschutzverordnung verstößt, hast du zwei Optionen. Entweder wendest dich direkt an den Lärmbelästiger oder du sprichst deinen Vermieter an. Falls die Lärmbelästigung nicht aufhören sollte, könntest du einfach die Polizei oder die zuständige Ordnungsbehörde darüber informieren. Wer gegen die Lärmschutzverordnung verstößt muss mit einer Strafanzeige, sowie mit einem erheblichen Bußgeld rechnen. Die Strafen können je nach Region unterschiedlich ausfallen. So kann beispielsweise eine Lärmbelästigung eines Benzinmotors in Berlin beispielsweise mit 20 € geahndet werden, wobei du in Thüringen mit einer Geldstrafe von 500 € rechnen musst. Auch hier solltest du dich, um auf der sicheren Seite zu sein, dich mit der kommunalen Rechtslage auseinandersetzen! Mehr Informationen gibt es auf laubsauger-tests.net.

 

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