Bei der Sanierung des eigenen Hauses Geld sparen
Nach einigen Jahrzehnten steht so gut wie jedes Haus vor einigen kleineren oder größeren Reparaturen. Dach, Wände, Fassaden und Dichtungen sind nur einige Beispiele für den Sanierungsbedarf, der sich mit der Zeit entwickelt. Selbstredend ist die Renovierung und Instandsetzung eines Hauses nicht billig, schnell können hier finanziell einige zehntausend Euro zusammenkommen. Es gibt jedoch Mittel und Wege, diese Zahllast etwas zu verringern, in dem einige Elemente von der Steuer abgesetzt werden. So beteiligt sich der Fiskus an den Kosten für die Renovierung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung. Im Folgenden finden Sie alles Wichtige zum diesem Thema, z. B. um welche Förderung es sich handelt und wie diese beantragt werden.
Wann sind die Kosten für die Sanierung von der Steuer absetzbar?
Generell gilt: Für Häuser in Sanierungsgebieten oder in Bereichen der städtebaulichen Entwicklung kommen den Besitzern erhöhte Summen durch Abschreibungen zugute. Entweder ordnet die Gemeinde dem Besitzer Instandsetzungsmaßnahmen für sein Gebäude an, oder aber dieser nimmt freiwillig eine Verpflichtung für die Restaurierung des Hauses auf sich. Das gilt für Gebäude, die entweder künstlerische, geschichtlich oder im Sinn des Städtebaus bedeutsam sind. Für eine Immobilie unter Denkmalschutz fällt die Abschreibung übrigens noch einmal höher aus.
Damit diese Kosten teilweise erstattet und von der Steuer abgesetzt werden, braucht das zuständige Finanzamt eine entsprechende Bestätigung der Gemeinde, in der das Haus steht. In dieser steht offiziell, dass die Instandhaltung des Gebäudes einem der oben genannten Zwecke dient, das Finanzamt muss diesen Bescheid dann akzeptieren.
Wer kann diese Baukosten von der Steuer absetzen?
Das Recht auf die teilweise Erstattung durch Steuervergünstigungen gilt sowohl für Vermieter von Immobilien, als auch für Selbstnutzer (Personen, die selbst im Haus wohnen). Die Besitzer der Gebäude reichen nach dem Abschluss der Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen die Rechnungen der Handwerker und für die Materialkosten beim zuständigen Finanzamt ein. Dieses prüft dann die Unterlagen und gewährt bei einem positiven Bescheid die Absetzbarkeit von der Steuer. Wichtig ist, dass keine Rechnung handschriftlich oder provisorisch eingereicht wird, was bar ohne Quittung oder nicht ordnungsgemäß bezahlt wurde, wird nicht berücksichtigt.
Welchen Anteil der Kosten darf man von der Steuer absetzen?
Die Absetzung für Sanierungskosten ist jedoch begrenzt: Maximal 1200,- € im Jahr – beziehungsweise 20 Prozent der Handwerkerkosten – können die Eigentümer von Immobilien pro Kalenderjahr von der Steuer absetzen lassen. Man muss beachten, dass Materialkosten oder Anfahrtskosten dafür nicht gelten, wenn man also den Umbau selbst in die Hand nimmt, können die verwendeten Materialien nicht geltend gemacht werden.
Bei einem Neubau kann man ebenfalls nicht auf Vorteile bei der Steuerabrechnung hoffen, es gibt hier jedoch z. B. staatliche Förderungen für Familien mit Kindern.
Bei Häusern in einem sogenannten Sanierungsgebiet (erhöhter Förderungsbedarf) dürfen die Eigentümer einen größeren Betrag von der Steuer absetzen: Neun Jahre lang dürfen maximal 9 % der Kosten für die Instandhaltung steuerlich geltend gemacht werden.
Es lohnt sich in jedem Fall, entstandene Kosten beim Finanzamt geltend zu machen, besonders wenn sich die Ausgaben für Sanierung und Umbau häufen. Auch wenn die Aussichten nicht allzu rosig erscheinen mögen, ist es einen Versuch auf jeden Fall wert. Im Zweifel kann ein Steuerberater einen Blick auf die Abrechnungen werfen und seine Einschätzung für das weitere Vorgehen abgeben.
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