Die Rechte und Pflichten einer Mietkaution
Mietkaution, ein Geldbetrag, der vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird. Dieser Betrag dient dem Vermieter als Absicherung, sollten Ansprüche entstehen, die im Mietvertrag geregelt sind und denen der Mieter nicht nachkommen kann und darunter zählen Schadensersatzansprüche und ausstehende Mietzahlungen.
Gerade in puncto was Mietkautionen angehen, führen diese immer wieder zu Streitigkeiten und Problemen im Mietrecht. Und das häufigste Problem überhaupt ist, dass der Vermieter die Mietkaution am Ende der Mietzeit sich weigert, das Geld zurückzuzahlen. Und daher hier ein kurzer Überblick in Fragen, welche Rechte und Pflichten bei einer Mietkaution bestehen.
Wie hoch darf eigentlich eine Mietkaution sein?
Der Vermieter darf nur maximal drei Netto-Monatsmieten verlangen und das heißt, drei Mal die Monatsmiete ohne Nebenkosten und zu den Nebenkosten zählen auch die Heizungskosten.
Wann und wie muss die Mietkaution bezahlt werden?
Eine Zahlung der Mietkaution sollte vom Mieter separat vorgenommen werden, das heißt praktisch – getrennt von der eigentlichen Monatsmiete. Wichtig ist auch, dass auf dem Zahlungsbeleg der Bank die Kaution genau bezeichnet ist – wie mit
– welche Wohnung (Anschrift)
– Mietnummer wenn vorhanden
Eine Mietkaution wird zu Beginn der Mietzeit eigentlich fällig, aber der Mieter hat das Recht, die Zahlungen der Mietkaution in drei Monatsraten abzuzahlen, selbst dann wenn im Mietvertrag steht, dass die Kaution auf einmal bezahlt werden muss.
Wie muss der Vermieter mit der Mietkautionszahlung umgehen?
Wenn der Vermieter die Kautionszahlung erhalten hat, muss er diese Summe umgehend auf ein separates Konto anlegen. Meistens bieten Banken in Deutschland ein sogenanntes Sonderkonto für Mietkautionen an. Und der Vermieter hat auch die Pflicht, die Mietkaution mit Verzinsung anzulegen. Dabei muss diese so angelegt werden, die für Sparanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Natürlich darf der Vermieter auch eine Geldanlage wählen, die höhere Verzinsungen bietet. Ausgenommen von dieser Pflicht der Verzinsung sind Vermieter, die Zimmern für Studenten vermieten oder Jugendwohnheime.
Selbstverständlich darf auch hier der Mieter vom Vermieter den Nachweis verlangen, zu welchen Bedingungen und in welcher Form er die Mietkaution angelegt hat. Selbst die Zinsen, die sich durch die Anlage der Kaution ergeben – stehen immer in voller Höhe dem Mieter zu.
Darf der Vermieter einen Teil der Mietkaution einbehalten?
Diese Frage lässt sich deutlich mit einem „Ja“ beantworten, denn in bestimmten Fällen darf der Vermieter die Mietkaution ganz oder teilweise einbehalte. Und dies wären, wenn Mietschulden vorliegen, Schönheitsreparaturen nicht erledigt sind oder die Betriebskosten aus der Endabrechnung.
Was kann ein Mieter tun, wenn der Vermieter sich weigert, die Mietkaution zurückzuzahlen?
Bei vielen mietrechtlichen Streitigkeiten – geht es um die Rückzahlung der Mietkaution. Hat der Mieter aber alles Erdenkliche getan, was er in Bezug aus Wohnungsauszug tun musste, wie zum Beispiel Schönheitsreparaturen oder die Zahlungen der Betriebskosten, und es sich bereits einige Wochen vergangen, in denen der ehemalige Vermieter Zeit hatte, den Zustand der Wohnung oder ausstehende Zahlungen zu überprüfen, hat der Mieter das Recht auf die Rückzahlung der Mietkaution.
Geschieht jedoch nichts – so muss der Mieter seinen ehemaligen Vermieter schriftlich per Einschreiben mit Rückschein ihn dazu auffordern. Hierzu sollte der Mieter dem Vermieter eine Frist von zwei Wochen gewähren. Passiert nichts oder sind die Gründe der Zurückhaltung der Mietkaution nicht ausreichend, sollte der Mieter unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Somit ist auch eine Mietkaution immer mit Rechten und Pflichten verbunden, die für Mieter und Vermieter gelten.
Wir bedanken uns für diese Informationen hier bei besttarif.org
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