Immobilien-Teilverkauf: So funktioniert der Teilverkauf

Immobilien-Teilverkauf: So funktioniert der Teilverkauf

Vor allem Rentner leben oftmals in einem Haus, welches viel zu groß für deren Bedürfnisse ist. Ein Umzug kommt im Alter aber nicht mehr in Frage, weshalb ein Teilverkauf eine gute Möglichkeit sein kann, um aus der ungenutzten Fläche Kapital zu schlagen. Selbstverständlich können sich nicht nur Rentner für den Teilverkauf entscheiden, sondern jede Person, welche Immobilienvermögen besitzt, jenes aber nicht komplett veräußern möchte, ist mit diesem Schritt gut beraten.

Was ist der Immobilien-Teilverkauf?

Wie der Name bereits vermuten lässt, verkauft man einen Teil seiner Immobilie. Ein Beispiel: Man besitzt ein großes Haus über zwei Stockwerke. Persönlich bewohnt man aber nur das untere Stockwerk, weshalb die obere Etage vollkommen ungenutzt bleibt. Entscheidet man sich jetzt für einen Teilverkauf, verkauft man das obere Stockwerk an eine andere Partei. Gleichzeitig muss man aber nicht aus seiner Immobilie ausziehen. Stattdessen wurde das Eigentum geteilt. Insofern zahlt der Käufer den Kaufpreis und wird dadurch zum Miteigentümer der Immobilie. Wie genau die Aufteilung ausfällt und in welchen Verhältnissen die Immobilie aufgespalten wird, hängt ganz vom aktuellen Immobilienbesitzer ab. Natürlich muss man bedenken, dass man eine großzügige Fläche deutlich besser verkaufen kann, als beispielsweise nur wenige Zimmer.

Welche Vorteile hat der Teilverkauf?

Entscheidet man sich für den Immobilien-Teilverkauf, gibt man zwar eine Fläche seiner Immobilie auf, jedoch hat das auch viele Vorteile. In erster Linie kann man seinen Geldbeutel aufbessern. Wie anfangs bereits erwähnt, sitzt gerade das Geld im Alter nicht sehr locker. Entscheidet man sich jetzt für den teilweisen Verkauf der Immobilie, kann man seine Rentenkasse vergrößern. Das gilt natürlich auch für jeden anderen Immobilienbesitzer. Gleichzeitig hat man aber den Vorteil, dass man sein Wohnrecht nicht verliert. Man selbst entscheidet, wie viel man von der Immobilie verkauft. Man kann also gemütlich weiterhin in der Immobilie leben, aber dennoch einen Teil verkaufen. Es ist sogar möglich, dass man seinen Teil der Immobilie vermietet. Jedoch verändern sich die Angaben im Grundbuch. Hier erhält man das sogenannte „Nießbrauchsrecht“. Jenes garantiert, dass man das Haus oder die Wohnung weiterhin nutzen darf, auch, wenn man einen Teil verkauft hat.

immobilie-teilverkauf

Wie läuft der Teilverkauf ab?

Man kann sich entweder für den eigenständigen Verkauf oder einen Fachmann, wie www.volksbank-teilverkauf.de, entscheiden. Ansonsten besteht der Verkauf aus drei Phasen, die wir hier kurz erläutern.

Siehe auch  Mieterselbstauskunft – Was Mieter wissen müssen

Phase 1: Zunächst wird ein unabhängiger Gutachter bestellt. Jener nimmt eine professionelle Einschätzung des aktuellen Immobilienwerts vor. In dieser Phase ist es sinnvoll festzulegen, wie viel Geld man am Ende gerne hätte. Sollte das Wertgutachten zu den eigenen Vorstellungen passen, kann man mit dem Käufer besprechen, wie viel Eigentum man veräußern möchte. Auch hier hilft ein professioneller Anbieter weiter, um schnell Interessierte zu finden.

Phase 2: Im zweiten Schritt schließt man den Vertrag mit dem Käufer ab. Im Vertrag muss das Nießbrauchsrecht festgehalten werden. Gemeinsam mit dem neuen Eigentümer wird das Recht ins Grundbuch eingetragen. Generell muss erwähnt werden, dass man bei der Vertragsgestaltung viele Freiheiten hat. Sollte man aber unsicher sein, ist anwaltlicher Rat die beste Lösung.

Phase 3: In der letzten Phase verbleibt man in seiner Immobilie. Es fallen jetzt lediglich Gebühren an, welche man seinem Miteigentümer monatlich bezahlt, vergleichbar mit Mietzahlungen. Wie hoch diese ausfallen, ist vom Vertrag abhängig. Weiterhin hat man aber das Nießbrauchsrecht und kann mit seinem Teil der Immobilie tun, was man möchte. Darunter auch die Vermietung an eine andere Partei, falls das gewünscht ist.

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