Baurecht – Was darf man und was nicht?

Baurecht – Was darf man und was nicht?

Der Bau einer Immobilie ist für viele Menschen der Ruf nach Freiheit und unterstützt den Wunsch nach einem Leben voller Individualität. So sehr dies in zahlreichen Bereichen des Eigenheim-Baus stimmen mag: Ganz frei ist man in seinen Bauentscheidungen dennoch nicht. Das Baurecht stellt Bauherren grundlegende Anforderungen, die zu berücksichtigen sind. Wichtig zu wissen, ist, dass es ein privates und ein öffentliches Baurecht gibt, wobei sich das private Baurecht auf die geschlossenen Verträge und Vereinbarungen zwischen den am Bau beteiligten Personen bezieht und das öffentliche Baurecht regelt, wie Grund und Boden baulich genutzt werden dürfen.

Eindeutige Grundstücksgrenzen definieren, wer wo bauen darf

Der Grund und Boden von Kommunen ist in mehrere Flurstücke aufgeteilt. In einigen Fällen entspricht die Größe eines Flurstücks der des Grundstücks – in anderen können in einem Grundstück mehrere Flurstücke enthalten sein. Wichtig für Grundstückseigentümer ist, dass die Abgrenzung präzise erfolgt und von beiden Grundstücksnachbarn respektiert wird. Beim Kauf eines Grundstücks ist es daher entscheidend, sich die Markierungen zur Grundstücksabgrenzung einmal näher anzusehen. Ist die Grenze nicht klar geregelt, gilt es, sie neu zu setzen. Beide Grundstückseigentümer teilen sich hierfür in aller Regel die Kosten. Das Bauen muss innerhalb der Grundstücksgrenzen erfolgen und darf den Nachbarn nicht beeinträchtigen.

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Kein Bau ohne eine behördliche Genehmigung

Einfach bauen und gut? In der Bundesrepublik Deutschland ist hierfür eine behördliche Genehmigung verpflichtend. Damit sie ausgestellt werden kann, ist es erforderlich, als Bauherr einen Bauantrag zu stellen. Die Baugenehmigung betrifft bei Weitem nicht nur Eigenheime, sondern ist auch für kleinere Bauten wie ein Gartenhaus obligatorisch. Ist ein Abweichen vom ursprünglichen Bebauungsplan gewünscht? Hierfür bedarf es der Zustimmung durch die Nachbarn. Um zu einem späteren Zeitpunkt Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Bewilligung schriftlich einzuholen. Der Bauantrag ist bei der Gemeinde einzureichen und wird von ihr an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet.

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Verfügung eines Baustopps erfordert schnelles Handeln

Liegt keine Genehmigung für den Bau vor, gibt es erhebliche Baumängel oder stehen bislang nicht bekannte Gründe für den Naturschutz einem Bau entgegen, sind alle Baumaßnahmen mit sofortiger Wirkung einzustellen. Einen Baustopp erteilt das kommunale Bauamt. Den Baustopp zu ignorieren, ist keine gute Idee. Bußgelder können empfindlich hoch ausfallen. Erlaubt ist es jedoch, die Baustelle gegen mögliche Unfälle durch offensichtliche Gefahren und gegen Diebstahl zu sichern. Des Weiteren ist es möglich, Schilder mit einem Zutrittsverbot für die Baustelle aufzustellen. Baustopps können lediglich vorübergehend oder aber auch langfristig sein. Ein Architekt in Frankfurt ist hierbei mit Rat und Tat zur Stelle.

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Bestandsschutz belässt trotz Vorschriften-Aktualisierung Immobilie in ursprünglicher Form

Die Anforderungen, die an das Bauen von Immobilien gestellt werden, unterliegen einem stetigen Wandel und müssen von Eigentümern jederzeit berücksichtigt werden. Wurde die Immobilie legal gebaut und soll sie auch künftig in ihrem ursprünglichen Zustand verbleiben, so kann ein passiver Bestandsschutz gewährt werden. Wer das Gebäude jedoch erweitern möchte, einen Umbau des Immobilienobjekts plant oder Maßnahmen ergreifen möchte, um die Nutzung der Immobilie zu ändern, kann hierfür einen aktiven Bestandsschutz beantragen. Mit dem Bestandsschutz genießen Immobilieneigentümer ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Möglichkeit zur Rückabwicklung einer Baufinanzierung mangels Widerrufsbelehrung

Wird mit einem Kreditinstitut eine Baufinanzierung vereinbart, so ist es verpflichtet, über die Möglichkeit zum Widerruf zu informieren. Geschieht dies nicht, beginnt keine Widerrufsfrist und der Vertrag kann in aller Regel auch nach der gesetzlichen Widerrufsfrist rückabgewickelt werden. Aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen ist es hierbei entscheidend, wann genau die Baufinanzierung abgeschlossen wurde.

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