Brandschutz in den eigenen vier Wänden: Worauf im Einfamilienhaus zu achten ist
Im Gegensatz zum Brandschutz für Unternehmen gibt es für Privatgebäude kaum gesetzliche Vorschriften. Die Anforderungen sind in den Landesbauordnungen festgehalten. Der eigenen Sicherheit willen kann es jedoch sinnvoll sein, mehr als nur den Grundschutz zu erfüllen.
Brandschutz in bauliche Maßnahmen einfließen lassen.
Damit der Brandschutz in den eigenen vier Wänden sichergestellt werden kann, sollte bereits bei der Planung und Bauweise ein Auge darauf geworfen werden. Die Bauweise und spezielle Materialien können dazu beitragen, dass im Falle eines Feuers möglichst wenig Schaden entsteht, beziehungsweise das Gebäude sicher verlassen werden kann.
Die Landesbauordnungen geben hierbei vor, dass jedes Geschoss über einen Fluchtweg verfügen muss. Umgesetzt wird dieser in Obergeschossen meist über das ohnehin schon integrierte Treppenhaus. Sinnvoller kann es sein, eine zusätzliche Brandschutztreppe zu installieren, die im Ernstfall einen sicheren Ausweg bieten. Wenn diese nicht infrage kommt, können entsprechend große Dachfenster oder bodentiefe Balkonfenster zumindest dafür sorgen, dass Rettungskräfte eine schnelle Bergungsmöglichkeit antreffen.
Kaum Vorgaben zu technischer Ausstattung in Eigenheimen
Für Eigenheime in Deutschland gibt es nur sehr wenige bestimmte technische Voraussetzungen, welche in Hinsicht auf den Brandschutz vorhanden sein müssen. Während in öffentlichen Gebäuden verschiedene Vorgaben wie ein Brandschutz Schaukasten, Feuerlöscher oder zum Teil auch Sprinkleranlagen gemacht werden, haben Hausbesitzer oftmals die eigene Entscheidungsmöglichkeit. Dabei lassen sich bestimmte Vorsichtsmaßnahmen im Bereich der technischen Ausstattung ohne große Kosten und Aufwand installieren.
Feuerlöscher beispielsweise lassen sich in vielen Baumärkten erwerben. Für Zuhause wird dabei ein Schaum- oder Fettbrandlöscher empfohlen. Diese Geräte können zum Löschen von festen und glutbildenden sowie flüssigen Stoffen eingesetzt werden.
Empfohlen wird ein Feuerlöscher mit 6 Kilogramm Löschmittel. Dieser lässt sich nach wie vor handlich bedienen und verfügt gleichzeitig über genügend Löschmittel, um aufkeimende Brände löschen zu können. Auch eine Löschdecke sollte als Mittel zur direkten Brandbekämpfung vorhanden sein. Im Gegensatz zum Feuerlöscher muss die Löschdecke weder gewartet noch ausgetauscht werden.
Einzig Rauchmelder sind Pflicht
Bereits seit einigen Jahren haben die Bundesländer die Installation von Rauchmeldern in Neu- und Umbauten per Gesetz verankert. Installiert werden müssen diese dabei in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren. Sinnvoll ist ein Rauchmelder jedoch in allen Räumen. Die Geräte können dabei einfach an der Decke befestigt werden und bieten ein effektives Frühwarnsystem.
Beim Kauf muss dabei auf wichtige Prüfsiegel wie TÜV, CE und eine Prüfung nach DIN EN 14604 geachtet werden. Ein Rauchmelder in der Küche muss zudem zwischen Wasserdampf und Rauch entscheiden können. Ansonsten kommt es hier schnell zu lästigen Fehlalarmen und ein möglicher Ernstfall wird unterschätzt.
Fett niemals mit Wasser bekämpfen
Ein Fettbrand birgt ein ganz besonderes Risiko. Wenn Fett zu hoch erhitzt wird, kann es sich entzünden. Dabei entstehen feine Partikel mit einer großen Oberfläche. Wenn diese mit dem Sauerstoff in der Umgebung interagieren, entzünden sie sich von selbst. Der Fettbrand in den eigenen vier Wänden kann schnell durch menschliche Unachtsamkeit entstehen.
Ein Anruf während des Kochens oder eine nur vermeintlich ausgeschaltete Herdplatte kann dabei schon ausreichen. Auch wenn es häufig irgendwo im Hinterkopf gespeichert ist, dass Fett nicht mit Wasser gelöscht werden sollte, bietet die Küche in der ersten Panikreaktion eine schnelle Lösung. Ein Wasserhahn sowie ein Gefäß sind meist griffbereit. Kommt brennendes Fett mit Wasser in Berührung, kann es sich nicht vermischen. Das Wasser verdampft umgehend und der entstehende Wasserdampf transportiert die brennenden Partikel, was zu einer enormen Stichflamme führen kann.
Effektiv gelöscht wird hierbei mit einer Löschdecke oder einem entsprechenden Fettbrandlöscher
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