Hauskauf über Zwangsversteigerung: Gekauft wie gesehen?

Hauskauf über Zwangsversteigerung: Gekauft wie gesehen?

Auf dem Immobilienmarkt gibt es vor allem in Deutschland eigentlich keine Schnäppchen mehr, außer man sucht sich eine Immobilie, welche zwangsversteigert wird. Hier haben die Interessenten durchaus eine Möglichkeit, um eine Wohnung oder ein Haus günstig zu erwerben.

Obwohl es sich eigentlich um eine der günstigsten Varianten handelt, ist die Zwangsversteigerung in Deutschland vergleichsweise unbekannt. Noch immer handelt es sich hier eigentlich um einen Geheimtipp. In diesem Beitrag möchten wir genauer darauf eingehen.

Was ist eine Zwangsversteigerung?

Wenn ein Kredit für den Hauskauf angenommen wird, jedoch aber nicht zurückbezahlt werden kann, dann hat die Bank entsprechend einen Anspruch auf das Geld. Die Bank hat jetzt die Möglichkeit, dass das Haus zur Auktion freigegeben wird – die Schulden werden aus den Erlös getilgt.

Was kann der neue Eigentümer mit meinen Mobiliar tun?

Sollte man selbst von einer Zwangsversteigerung betroffen sein, dann gibt es selbstverständlich eine Frist, um das Haus zu räumen. Selbstverständlich kommt es am nächsten Tag nicht zu einer Zwangsräumung. Wie sich die Frist aber gestaltet ist unter Umständen Verhandlungssache und es empfiehlt sich hierbei einen Anwalt einzuschalten.

Nach dem Auszug kann der neue Eigentümer mit dem Haus machen was er will. In der Regel wird nicht viel erledigt. Es werden Schönheitsreparaturen übernommen, die Wände werden gestrichen und von den Fenstern werden bei Bedarf die Aufkleber entfernt – aber mit einem professionellen Aufkleber entferner. Die Rückstände sorgen ansonsten für weiteren Arbeitsaufwand.

Durchaus kann es aber passieren, dass der Eigentümer das Mobiliar übernehmen möchte. Das ist vor allem der Fall, wenn der neue Eigentümer nicht an einer gewöhnlichen Weitervermietung interessiert ist, sondern an einer neuen Möglichkeit, um ein Ferienhaus für Plattformen wie Airbnb oder Booking zu verwirklichen.

Siehe auch  Effizientes Facility Management

Kaffeeflecken entfernen, Gerüche neutralisieren (zum Beispiel bei Raucherhaushalten) und anderes ist vielleicht auch notwendig, jedoch nimmt dies der neue Eigentümer gerne in kauf. Immerhin hat dieser unter Umständen ein Schnäppchen erzielt.

Hausbau durch einen neuen Bauherren

Es kann aber auch ganz anders kommen und der neue Bauherr strebt eher einen neuen Hausbau an, da ihm zwar das Grundstück gefällt, aber eben nicht das Haus an und für sich. Als neuer Eigentümer ist auch dies bei entsprechenden Genehmigungen kein Problem.

Der Hausbau ist in Deutschland alles andere als unkompliziert, denn die Behörden möchten auf Nummer sicher gehen – Sicherheitsaspekte stehen hierbei klar im Vordergrund. So müssen die Baupläne zugänglich gemacht werden und es empfiehlt sich in jedem Falle auch, dass in Intervallen Prüfungen geschehen.

Ist eine Zwangsversteigerung immer ohne Risiko?

Im nächsten Amtsgericht kann auf eine Immobilie geboten werden, aber es besteht das Risiko, dass es sich um ein Flop handelt. Es stehen nicht ausreichend Informationen zur Verfügung und nicht selten muss es schnell gehen – immerhin gibt es noch weitere Interessenten.

Aus diesem Grund ist es tatsächlich ratsam, dass eher auf ein Grundstück geboten wird, als auf eine Immobilie. Der Hausbau ist auch aufgrund des Konzeptes des Tiny Houses teilweise sehr einfach, außer es wird direkt ein Neubau angestrebt, dann fallen die üblichen Wege bei den Behörden an.

Prinzipiell sind Versteigerungen grundsätzlich eine hervorragende Möglichkeit. Doch Bieter sollten auch wissen, dass auch auf einen Flop geboten werden könnte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert