Was tun, wenn die Wohnung durch Todesfall geräumt werden muss?

Was tun, wenn die Wohnung durch Todesfall geräumt werden muss?

Der Tod eines geliebten Familienangehörigen hat immer weitreichende Folgen und das bedeutet nicht nur der schwere Verlust der Hinterbliebenen, muss verarbeitet werden, sondern die Hinterbliebenen müssen sich in der Regel auch noch mit einer Menge Verpflichtungen herumschlagen. Und dazu gehört auch Wohnungsauflösung des Verstorbenen.

Die Gründe einer raschen Wohnungsauflösung

Nach einem Sterbefall steht auch die Wohnungsauflösung an und hierfür sollte vor allem so schnell wie möglich der Mietvertrag des Verstorbenen gekündigt werden. Denn die Erben des Verstorbenen treten juristisch gesehen an dessen Stelle und erwerben somit eine Vielzahl an Pflichten und Rechten. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte die Wohnungsauflösung so schell, wie möglich vonstattengehen.

Zumal ist die Wohnungsauflösung in emotionaler Hinsicht ein wichtiger Schritt – den Sie auf keinen Fall zu lange vor sich herschieben sollten. Aber, wenn Sie nicht in der Lage sind, dies Selbst zu verrichten, gibt es spezielle Unternehmen, wie zum Beispiel eine Haushaltsauflösung NRW Aber solche Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, gibt es auch in anderen Bundesländern, die dies für Sie erledigen.

Aber bevor eine Wohnungsauflösung durch ein Unternehmen losgeht, sollten Sie unbedingt die Wohnung nach Wertgegenständen durchsuchen. Denn oft verstecken gerade ältere Menschen ihr Geld in ihrer Wohnung – sei dies unter der Matratze oder auch eventuell in alten Büchern oder sogar in Strümpfen – der sogenannte Sparstrumpf.

Immer vor Ort sein – bei einer Wohnungsauflösung

Wenn eine Wohnungsauflösung durch ein Unternehmen erfolgt, sollte auf jeden Fall ein Angehöriger oder der Erbe des Verstorbenen vor Ort sein. Selbst dann, wenn Sie eine zuverlässige Firma gefunden haben, können Sie so besser den Überblick behalten über das Geschehen.

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WohnungsaufloesungWichtig ist auch, dass Sie vor einer Entrümpelung einen konkreten Plan haben, was Sie behalten oder entsorgen möchten. Damit die Sortiererei schneller vonstattengeht, können Sie schon im Vorfeld kleine Zettelchen beschriften – mit den Buchstaben B (steht für behalten) und E (für Entsorgen) an die Möbel oder Gegenstände, die entsorgt werden müssen bekleben. Dies erspart nicht nur Zeit, sondern hilft auch der Entrümpelungsfirma enorm.

Nehmen Sie sich unbedingt genug Spielraum für eine Wohnungsauflösung, wer zum Beispiel 4 Tage damit rechnet, sollte lieber einen Tag mehr einplanen. Denn oft nach dem großen Aufräumen ist erst erkennbar, dass eine Renovierung der Wohnung notwendig ist.

Neben dem obligatorischen Weißeln der Wände müssen oder Sie sogar je nach Mietvertrag des Verstorbenen, die Böden chemisch zu reinigen oder einen neuen Bodenbelag verlegen.

© Gina Sanders – Fotolia.com

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