Sicherheit auf der Baustelle
Risiken auf dem Bau mindern
Arbeitsschutz dient der Sicherheit der Beschäftigten. Vor allem auf Baustellen sind die Gefahren für die Gesundheit der Arbeitskräfte groß. Viele Tätigkeiten bringen erhöhte Verletzungsrisiken mit sich. Unfälle durch Stürze, Stolpern oder Ausrutschen gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen auf dem Bau. Zudem befinden sich die Arbeitsstätten meist an exponierten Orten, etwa in der Höhe bei mehrstöckigen Gebäuden. Aber auch die Bedienung von schwerem Gerät oder besonderen Werkzeugen erfordert besondere Aufmerksamkeit. Daher werden besondere Maßnahmen und Mittel zum Schutz der Mitarbeiter vorgeschrieben. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln den Bereich des Arbeitsschutzes. Für Bauherren ergeben sich daraus Pflichten. Um die Anforderungen zu erfüllen, können sie mit fachkundigen Personen und Unternehmen zusammenarbeiten.
Gefährdungsbeurteilung
Die Grundlage für sicheres Arbeiten auf der Baustelle bildet die Gefährdungsbeurteilung, die eine sachkundige Person vornimmt. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass sich Baustellen während des Arbeitsprozesses verändern. Meistens arbeiten hier mehrere unterschiedliche Gewerke gleichzeitig, was die Bedingungen gefährlicher macht. Die Firmen, die die Bauleistungen erbringen, sind selbst dafür verantwortlich, die für sie geltenden Vorgaben für Arbeitsschutz und Verkehrssicherung zu erfüllen. Dennoch gilt auch hier für den Bauherrn, dass er die optimalen Bedingungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz an seiner Baustelle schafft.
Baustellenverordnung
Die zentralen Regelungen gibt die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung) vor. So muss der Bauherr einen Baustellenkoordinator bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber eingesetzt werden. Diese Person sollte entsprechend fachlich qualifiziert sein. Sie koordiniert die Maßnahmen auf der Baustelle und stellt die Arbeitssicherheit sicher.
Bei größeren Bauvorhaben bestehen Meldepflichten an das Gewerbeaufsichtsamt. Wenn mehr als 20 Beschäftigte auf der Baustelle arbeiten, wird eine Vorankündigung an die Behörde notwendig.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird es notwendig, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) zu erstellen. Dies ist bei größeren Baustellen der Fall oder dann, wenn auf einer Baustelle gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Das sind z. B. Arbeiten mit Explosionsgefahr oder Verschüttungsgefahr. Der SiGePlan enthält die Arbeitsabläufe, ihre räumliche und zeitliche Planung und mögliche Gefährdungen. Außerdem sollten die zu ergreifenden Arbeitsschutzmaßnahmen beschrieben werden.
Ein weiteres Dokument, das laut Baustellenordnung zusammengestellt werden muss, ist die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk. Dieses Dokument enthält Hinweise auf die dabei anzuwendenden Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen.
Weitere Vorschriften
Neben der Baustellenordnung regeln weitere Verordnungen die Arbeitssicherheit. Dazu gehört z. B. die Arbeitsstättenverordnung. Sie schreibt vor, wie auf der Baustelle spezielle Räume wie Umkleide- oder Sanitärräume zu gestalten sind. Die PSA-Benutzungsverordnung benennt die Anforderungen für die persönliche Schutzausrüstung wie Helme oder Gehörschutz. Weitere wichtige Vorschriften sind u. a. die Gefahrstoffverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung.
© RioPatuca Images- © Kzenon – fotolia.com
- 0shares
- Facebook0
- Twitter0
- Pinterest0
- Xing0