Reparaturen am Haus mittels einer Hebebühne

Reparaturen am Haus mittels einer Hebebühne

Zeit für komfortable Tätigkeiten am Haus mit einer Hebebühne

Die Sommersaison steht an und mit ihr die Zeit schwerer Gewitter und extremer Stürme. Unzählige Häuser werden dabei wieder in Mitleidenschaft gezogen und Reparaturen sind erforderlich. Manchmal sind es aber auch nur Wartungsarbeiten wie die Reinigung der Dachrinne, die zum Handeln zwingen. Der Sturm hat Unmengen von Blättern und sonstigem Schmutz in die Dachrinne geblasen und der Regen hat das Moos von den Dachziegeln abgespült. Sie alle verstopfen das Regenfallrohr, und eine überlaufende Dachrinne gefährdet Fassade und Straßenpassanten.
Solche Arbeiten sind nur durchführbar, wenn im Vorfeld für ausreichende Sicherheit gesorgt worden ist. Muss es aber immer gleich ein Gerüst sein? Dessen Aufbau nimmt Zeit in Anspruch, die Fassade wird von Halteösen zerstört und nach getaner Arbeit muss das Ganze wieder abgebaut und ausgebessert werden. Was mindestens genauso schwer wiegt, ist die erhebliche Investition in ein Gerüst einschließlich eventuell erforderlicher behördenpflichtiger Absperrmaßnahmen an der Straße.
Mit dem Einsatz einer Hebebühne minimieren Sie diesen immensen Zeit- und Kostenaufwand auf ein Mindestmaß und erzielen dennoch höchste Arbeitssicherheit. Im Gegenteil – fast immer gehen die Arbeiten am Haus mit dem Einsatz einer Hebebühne viel schneller von der Hand, denn sie ist unvergleichbar wendiger und gelangt selbst dorthin, wo einem Gerüst bauliche Grenzen gesetzt sind.

Für welche Tätigkeiten am Haus sind Hebebühnen geeignet?

Sollen umfassende Sanierungsarbeiten wie die Montage eines Wärmedämmverbundsystems WDVS oder Fassadenanstriche erfolgen, beziehen sich diese auf die komplette Fläche eines Hauses. Dann ist der Einsatz eines Gerüstes sinnvoll.
Hebebühnen hingegen eignen sich besonders gut für den punktuellen Einsatz. Das sind Arbeiten, die nur an einem festgelegten Bereich des Hauses oder an mehreren aufeinanderfolgenden Bereichen vorgenommen werden sollen. Dies können Montagearbeiten, Reparaturen oder Wartungen sein. Aber auch die Gefahrenbeseitigung nimmt einen großen Anteil des Einsatzes einer Hebebühne in Anspruch. Typische Arbeiten sind

  • die Reinigung der Dachrinne,
  • die Montage von Balkonanlagen,
  • die Montage einer Blitzschutzanlage,
  • die Montage von großflächigen Werbeelementen,
  • Entfernung von absturzgefährdeten Dach- und Gebäudeteilen,
  • Fassadenmalerei sowie
  • die Montage von Antennenanlagen.
Siehe auch  Ein guter Bausachverständiger – schützt den Bauherrn

Dies alles können jedoch nur Einzelbeispiele sein. Der tägliche Umgang mit erforderlichen Arbeiten am Haus findet immer wieder neue Einsatzmöglichkeiten.

Wer darf eine Hebebühne bedienen?

Wer seine Arbeit mittels einer Hebebühne verrichten will, ist auf größtmögliche Sicherheit angewiesen. Schließlich findet der Einsatz in unterschiedlichen Höhen statt und Abstürze können verheerende Folgen haben.
Deshalb hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Regelwerk geschaffen, welches die Bedienung von Hebebühnen regelt. Grundlage bildet die BGR 500, Kapitel 2.10 der Berufsgenossenschaft. Sie schreibt unter anderem Folgendes vor:

  • Wer eine Hebebühne selbstständig bedient, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er/sie muss vom Betreiber der Hebebühne unterwiesen worden sein.
  • Dem Betreiber der Hebebühne muss er/sie die Befähigung nachweisen.
  • Er/sie muss vom Unternehmer schriftlich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt worden sein.

Die Unterweisung zum Bedienen einer Hebebühne ist wesentlich umfangreicher als das ledigliche Einweisen an einem beliebigen Gerät. Der Bedienende muss dabei komplexe Kenntnisse erlangen. Diese umfassen nicht nur die eigentlichen Funktionen, sondern auch die Zusammenhänge zwischen auszuführenden Arbeiten und Absturz- beziehungsweise Kippgefahren. Befähigung bedeutet deshalb auch, im Beisein des Betreibers der Hebebühne die praktische Bedienung vorzuführen.

Wo kann man eine Hebebühne ausleihen und wer ist verantwortlich?

Es gibt nahezu flächendeckend Ausleihstationen und Mietparks für Hebebühnen. Diese bieten Hebebühnen in unterschiedlichen Ausführungen, für unterschiedliche Lasten und für verschiedene Höhen an. Die Betreiber einer solchen Verleihstation sind fast immer auch die Betreiber der Hebebühnen. Sie sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle Sicherheitseinrichtungen und Bauteile zu überprüfen oder bei Bedarf überprüfen zu lassen. Zusätzlich obliegt es dem Verantwortungsbewusstsein der Betreiber, nach jedem Arbeitseinsatz eine Sichtprüfung vorzunehmen. Dies alles ist ebenfalls in der BGR 500, Kapitel 2.10 geregelt. Mit der Unterweisung gibt der Betreiber der Hebebühne die Verantwortung teilweise an den Anwender weiter.

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Fazit

Ob es die Reinigung der Dachrinne ist oder die Montage einer Balkonanlage – der flexible Einsatz einer Hebebühne gestaltet viele Arbeiten wesentlich kostengünstiger als bei der Gestellung eines Gerüstes. Die Sicherheit ist bei vorschriftsgemäßer Bedienung zu jeder Zeit gegeben. Tätigkeiten am Haus werden damit unkomplizierter bei wesentlich geringerem Aufwand.

 

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