Diebstahl und Vandalismus auf Baustellen – wer haftet
Tagsüber sind die Handwerker oder Sie als Bauherr auf der Baustelle und der Bau ist soweit sicher, aber in der Dunkelheit, wenn auf der Baustelle nicht mehr gearbeitet wird – kommen die Diebe eingeschlichen oder es wird Vandalismus betrieben. Und so verschwinden teure Materialien und Werkzeuge oder die Baummaterialien werden einfach mal so beschädigt, denn auch Vandalismus auf den Baustellen wird immer häufiger. Nun stellt sich die Frage, wer eigentlich für diese Schäden aufkommt, Sie als Bauherr oder die betroffenen Handwerker?
Ein Fallbeispiel: Ein Tischler wird zum Setzen von Innentüre und der Treppe beauftrag und wird hier was gestohlen, so haftet der jeweilige Handwerksbetrieb bis zur Abnahme. Somit können Sie als Bauherr nach einem Diebstahl, verlangen, dass das Gestohlene neu geliefert und auch montiert wird.
Aber meistens sieht es anders aus, gerade dann, wenn die Baustelle gar nicht oder nur schlecht gesichert ist. Denn die allgemeine Rechtauffassung betrachtet es als nebenvertragliche Pflicht des Auftragsgebers, dass das Eigentum des jeweiligen Handwerkers geschützt wird. Und so müssen Sie als Bauherr auch dafür sorgen, dass Ihre Baustelle ausreichend gegen Zutritt von Unbefugten gesichert ist.
Auf der Seite www.contorion.de/baustelle-in-zahlen finden Sie eine beeindruckende Grafik, was alles so auf den Baustellen passiert, wie zum Beispiel „Diebstahl im Baugewerbe“ oder wie viel Kaffee, die fleißigen Handwerker trinken.
Gerade in punkte Diebstahl und Vandalismus am Bau kann eine Bauleistungsversicherung helfen, denn diese Versicherung versichert alle Baustoffe und Bauteile.
Das alles leistet eine Bauleistungsversicherung
Da der Deckungsumfang der Bauleistungsversicherung sehr breit gefächert ist, wird diese Versicherung sehr oft auch als sogenannte Allgefahrenversicherung bezeichnet. Allerdings schließt so eine Versicherung einige Schäden aus, dazugehören zum Beispiel Brand oder Blitzschlag und diese Schäden müssen Sie als Bauherr mit einer zusätzlichen Versicherung abschließen. Bei einer Bauleistungsversicherung werden diese Dinge versichert:
– Diebstahl und Vandalismus.
– Fehler in der Konstruktion oder Materialfehler.
– Schäden durch Fahrlässigkeit.
– Vor dem Baubeginn nicht erkannten Gefahren im Baugrund.
– Höhere Gewalt in Form von Hochwasser und Sturm.
Die Laufzeit einer Bauleistungsversicherung beginnt immer mit dem ersten Spatenstich und endet mit der Fertigstellung des Neubaus, Erweiterungsbau oder Umbaus. Für welche Schäden beim Bau wer haften muss, ist im §7 der Verdingungsordnung für Bauleistung festgeschrieben. Diese Regelung besagt auch, dass der Bauunternehmer gegenüber den Bauherren aus unabwendbaren Ereignissen nicht haftbar gemacht werden kann. Wird zum Beispiel im Bau befindliches Gebäude durch ein Großwetterereignis zerstört oder beschädigt, muss der Bauherr dem Bauunternehmer seine bisher erbrachten Leistungen bezahlen. Umgekehrt muss der Bauunternehmer aber dann Schadenersatz leisten, wenn es sich um Schäden aus Gefahren handelt, die vom Bauunternehmer hätten abgewendet werden können.
Die Kosten für eine Bauleistungsversicherung betragen circa 1,60 Euro für je eine Bausumme von 1000 Euro. Für die Diebstahlsumme müssen Sie als Bauherr nochmals einen Aufschlag von 40 Prozent rechnen. Ein wichtiges Kriterium für einen optimalen Versicherungsschutz einer Bauleistungsversicherung ist auch der Selbstgehalt, denn je geringer der ausfällt, desto besser ist diese im Schadenfall.
In der heutigen Zeit ist es auch enorm wichtig, dass eine Baustelle auch außerhalb der Arbeitszeiten der Handwerker abgesichert wird, um Diebstähle und Vandalismus zu vermeiden. Denn nur durch eine lückenlose Bewachung können Terminverzögerungen vermieden werden. Daher lohnt es sich in gefährlichen Regionen, wo Diebstahl und Vandalismus herrschen, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen – Kontrolle am Bau durchzuführen. Denn kommt es zu Störungen, wie durch Vandalismus, Diebstahl oder Brand, kann das Sicherheitspersonal sofort einschreiten.
© Kadmy – © karepa- fotolia.com
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